Kartellrechtliche Vorgaben für vom bevh organisierte Mitgliedertreffen

Als Branchenvereinigung der Interaktiven Händler (d.h. der Online- und Versandhändler) vertritt der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) über 500 Mitglieder. Die Mitglieder bilden das Netzwerk, das eine faire, den Interessen der gesamten Branche dienende Lobby-Arbeit erst möglich macht.

Dafür informiert und berät der bevh seine Mitglieder, bietet ihnen die Möglichkeit zum Austausch und zur Mitarbeit in verschiedenen Arbeitskreisen und vertritt die Interessen der Branche bei Gesetzgebungsverfahren.
Die aktive Mitarbeit der Mitglieder ist für eine erfolgreiche Verbandsarbeit unerlässlich, wobei kartellrechtliche Vorgaben strikt eingehalten werden müssen. Das Kartellrecht setzt der Zusammenarbeit von Unternehmen Grenzen, insbesondere wenn diese mit ihren Produkten oder Dienstleistungen im Wettbewerb zueinander stehen oder sie in absehbarer Zukunft in Wettbewerb zueinander treten könnten. Diese Grenzen müssen unbedingt beachtet werden, denn Verstöße gegen das Kartellrecht können zu erheblichen Bußgeldern und Schadenersatzansprüchen gegen den Verband und seine Mitglieder sowie gegen dort tätige Personen führen.

Hierzu dienen die nachfolgend zum Download gestellten Regeln als Leitlinie, deren Beachtung im Interesse des Verbands und seiner Mitglieder kartellrechtlich nicht statthaftes Verhalten unterbinden soll. Naturgemäß können dabei nicht alle möglicherweise einmal auftretenden Fälle dargestellt werden. Bei Unsicherheiten und in Zweifelsfällen ist vorab über das Justiziariat des bevh oder die juristischen Berater der Mitglieder eine Klärung herbei zu führen.

bevh-Vorgaben zur kartellrechtlichen Compliance